Kurbeiträge Gemeinden
Die Ferienregion der Hörnerdörfer besteht aus 5 Gemeinden, die aufgrund unterschiedlicher Größe und Infrastruktur folglich unterschiedliche Kurbeiträge erheben.
Die Ferienregion der Hörnerdörfer besteht aus 5 Gemeinden, die aufgrund unterschiedlicher Größe und Infrastruktur folglich unterschiedliche Kurbeiträge erheben.
Als Gast in den Hörnerdörfern kommst Du in den Genuss einer Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und Serviceleistungen, die Deinen Aufenthalt angenehmer gestalten und zu etwas Besonderem machen. Dazu gehören u. a. ein weitläufiges Wander- und Radwegenetz, 110 km Langlaufloipen, gepflegte Parkanlagen, Kurhaus bzw. Haus des Gastes, zahlreiche Kneippanlagen, ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm, kompetente Gästebetreuung in unseren Gästeinformationen u.v.m.
Diese Leistungen und Einrichtungen sowie die Pflege und Instandhaltung der touristischen Infrastruktur und der Wege finanzieren wir mit dem Kurbeitrag. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und im Bayerischen Kommunalabgabengesetz verankert. Er wird von den Gemeinden der Hörnerdörfer erhoben und dient der Bereitstellung von Einrichtungen für Kur- und Erholungszwecke. Rechtsgrundlage ist die gemeindliche Kurbeitragsatzung. Mit der Entrichtung Deines Kurbeitrages trägst Du unmittelbar dazu bei, dass wir die Hörnerdörfer auch für die Zukunft als Wohlfühlorte attraktiv und gepflegt erhalten können.
Ab Deiner ersten Nacht in den Hörnerdörfern bist Du kurbeitragspflichtig. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Du unsere Freizeit- und Erholungseinrichtungen auch tatsächlich nutzt. Da es in den Hörnerdörfern - bedingt durch die Größe und die Zahl der Einwohner - ein unterschiedliches Infrastrukturangebot gibt, variiert auch der jeweilige Kurbeitrag. Bitte beachte, dass eine Kurbeitragbefreiung nur nach erfolgter Antragstellung in der jeweiligen Gästeinformation erfolgen kann.
Jeder Urlauber hat Anspruch auf den Allgäu-Walser-Pass - die Gästekarte der Hörnerdörfer, welchen Du bei Buchung über Deinen Gastgeber erhälst.
Ab dem 01. Dezember 2024:
Ab 6 Jahren 1,90 € pro Person und Tag, ab 14 Jahren 3,80 € pro Person und Tag.
Ab 14 Jahren 2,00 € pro Person und Tag.
Ab dem 16. Dezember 2024:
Ab 6 Jahren 1,50 € pro Person und Tag, ab 14 Jahren 3,00 € pro Person und Tag.
Ab dem 01. Dezember 2024:
Ab 14 Jahren 3,20 € pro Person und Tag.
Ermäßigter Kurbeitrag: Von Mitte November bis Mitte Dezember erhalten Sie 50 % Ermäßigung auf den Kurbeitrag (die genauen Termine erhalten Sie in der Gästeinformation Bolsterlang).
Ab dem 01. Dezember 2024:
Ab 14 Jahren 2,80 € pro Person und Tag.