Impressumspflicht auf der eigenen Homepage

(05.07.2017) - Information vom DTV

Wer als Unternehmer seine Leistungen auf einer eigenen Homepage im Internet anbietet, hat zwingend die gesetzliche Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz zu beachten. Zu den Angaben gehören Name und Anschrift sowie Kontaktdaten. Je nach Rechtsform kommen Handelsregister- oder Steuernummer hinzu. Ein zum Impressum führender Link muss ohne wesentliche Zwischenschritte für den Internetnutzer erreichbar sein. Andernfalls droht dem Anbieter eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoßes.

Homepages, die von Internetagenturen betreut werden haben in der Regeln ein Impressum. Sollen Sie Ihre Homepage aber gf. selber zusammengestellt haben, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Impressum vorhanden ist.

Nähere Informationen des DTV für Impressum »

Jetzt Newsletter abonnieren

Erhalten Sie alle Highlights aus den Hörnerdörfern.