Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die neue Verordnung trifft alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben; auch Sie als Gastgeber.

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, tritt am 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Die neue Verordnung betrifft alle, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben (z.B. Unternehmen, Vereine und auch Sie als Gastgeber).
 

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtler raten, zu allererst die eigene Website mit einer aktuellen Datenschutzerklärung zu versehen, um einer etwaigen Abmahnwelle zu entgehen.
Die Datenschutzerklärung muss für jede Website individuell zusammengestellt werden.
Am besten nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Web-Administrator auf.
Die Datenschutzerklärung muss von jeder Unterseite Ihrer Homepage erreichbar sein.

Die Deutsche Gesellschaft für Datenschutz stellt einen Generator zur Erstellung einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für Ihre Website zur Verfügung.
 

Handhabung der DSGVO für Beherbergungsbetriebe

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayern hat einen Leitfaden für kleine Unternehmen, insbesondere auch für Beherbergungsbetriebe erstellt.
Dort finden Sie auch ein Beispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten eines Beherbergungsbetriebes.
 

Datenschutz-Beauftragter

Größere Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sollten sich von Fachleuten beraten lassen. Es ist möglich, dass in diesen Fällen ein Datenschutzbeauftrager benannt werden muss.


Auftragsverarbeiter

Wenn Sie Daten von einem externen Dienstleister verarbeiten lassen, so müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Ausnahme: Steuerberater.


Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten

Wenn Sie Mitarbeiter haben, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, müssen Sie Ihre Angestellten dazu verpflichten, den Datenschutz zu beachten.
 

 

Auf der Website der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. finden Sie ebenfalls viele hilfreiche Vorlagen.


Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir zur DSGVO keine Rechtsauskünfte geben dürfen. Die DSGVO muss individuell auf jeden Betrieb und jedes Unternehmen angepasst werden.

Stand: 24. Mai 2018

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