Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie in den Hörnerdörfern
Stand: 27.6.2022
Die 16. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis 02. Juli 2022 gültig.
Newsticker des Landratsamt Oberallgäu »
Seit dem 3. April 2022 gelten folgende Regelungen:
- FFP2 Maskenpflicht im ÖPNV
- Besucher benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Das tragen einer FFP2 Maske ist verpflichtend.
Von der Maskenpflicht sind befreit:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske auf Grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.
Weiterhin wird empfohlen, einen Mindestabstand einzuhalten und die Hygieneregeln zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass in der Teststation, in der Praxis FiskinAktiv und dem mobilen Impfpoint in Fischen weiterhin FFP2 Maskenpflicht besteht.
Alle anderen Punkte aus der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfallen.