Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie in den Hörnerdörfern
Stand: 01.10.2022
Die 17. Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis 28. Oktober 2022 gültig.
Newsticker des Landratsamt Oberallgäu »
Seit dem 01. Oktober 2022 gelten folgende Regelungen:
- Medizinische Maskenpflicht im ÖPNV
Von der Maskenpflicht sind befreit:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske auf Grund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.
- Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie deren Begleitpersonen.
Weiterhin wird empfohlen, einen Mindestabstand einzuhalten und die Hygieneregeln zu beachten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Teststation und dem mobilen Impfpoint in Fischen weiterhin FFP2 Maskenpflicht besteht.